Führerschein AM – Kleinkrafträder und Roller

Der Führerschein AM kann ab 14 Jahren mit theoretischer und praktischer Prüfung erworben werden.

Fahrzeuge mit Führerschein AM

  • Zweirädrige Kleinkrafträder mit Höchstgeschwindigkeit 45 km/h und Hubraum bis 50 cm³ oder Leistung bis 4 kW
  • Dreirädrige Kleinkrafträder mit denselben Grenzwerten
  • Leichte Vierräder mit Leermasse unter 350 kg, Höchstgeschwindigkeit 45 km/h, 50 cm³ oder Leistung unter 6 kW

Sie können die Theorie online zu Hause lernen und aufgezeichnete Videolektionen in unserer App nutzen.

Ohne italienische Staatsangehörigkeit kann die Theorieprüfung mit Audio-Unterstützung abgelegt werden. Bei besonderen Bedürfnissen (z. B. LRS) ist Audio-Unterstützung mit 10 zusätzlichen Minuten möglich.

Führerschein A1 – Leichtkraftrad

Der Führerschein A1 kann ab 16 Jahren mit Theorieprüfung (wie Klasse B) und praktischer Prüfung erworben werden.

Fahrzeuge mit Führerschein A1

  • Krafträder bis 125 cm³, bis 11 kW, Leistungsgewicht nicht über 0,1 kW/kg
  • Dreiräder bis 15 kW
  • Landmaschinen innerhalb der Kraftrad-Abmessungsgrenzen
  • Fahrzeuge, die mit AM gefahren werden dürfen

Sie können die Theorie online zu Hause lernen und aufgezeichnete Videolektionen in unserer App nutzen.

Ohne italienische Staatsangehörigkeit kann die Theorieprüfung mit Audio-Unterstützung abgelegt werden. Bei besonderen Bedürfnissen (z. B. LRS) ist Audio-Unterstützung mit 10 zusätzlichen Minuten möglich.

Führerschein A2 – Kraftrad mittlerer Leistung

Der Führerschein A2 kann ab 18 Jahren mit Theorieprüfung (nur wenn noch kein anderer Führerschein) und praktischer Prüfung erworben werden.

Fahrzeuge mit Führerschein A2

  • Krafträder bis 35 kW mit Leistungsgewicht nicht über 0,2 kW/kg
  • Motor-Dreiräder bis 15 kW
  • Landmaschinen bis 40 km/h innerhalb der Kraftrad-Massen- und Abmessungsgrenzen
  • Fahrzeuge, die mit AM und A1 gefahren werden dürfen

Führerschein A – Kraftrad ohne Leistungsbegrenzung

Der Führerschein A kann mit 20 Jahren erworben werden, wenn A2 mindestens 2 Jahre gehalten wurde, sonst mit 24, mit Theorieprüfung (nur wenn noch kein anderer Führerschein) und praktischer Prüfung.

Fahrzeuge mit Führerschein A

  • Alle Krafträder, mit oder ohne Beiwagen, ohne Leistungs- oder Hubraumgrenze
  • Dreiräder über 15 kW
  • Landmaschinen bis 40 km/h innerhalb der Kraftrad-Massen- und Abmessungsgrenzen
  • Fahrzeuge, die mit AM, A1 und A2 gefahren werden dürfen